ENTGASUNG

Sauerstoff und Kohlensäure kommen in natürlichen Wässern immer vor, sind jedoch bei der Kesselspeise- und Kühlwassererzeugung unerwünscht, da sie Korrosionsvorgänge begünstigen. Aus diesem Grund liegt der maximal zulässige Restsauerstoffgehalt z.B. für Kesselspeisewasser bei < 0,02 mg/l. Die im Wasser enthaltenen Gase, neben Sauerstoff und Kohlensäure auch Stickstoff, werden in Entgasungsanlagen physikalisch entfernt. Dies wird durch Erhitzen des Wassers bis zum Siedepunkt und anschließender feiner Zerstäubung erreicht. Die Löslichkeit von Gasen in Wasser nimmt mit der Temperatur ab, beim Erhitzen wird die Löslichkeitsgrenze des Gases überschritten, welches sich in Form kleiner Bläschen abscheidet. So beträgt z.B. die Löslichkeit von Sauerstoff in Wasser bei 20°C noch 9 mg/l, bei 100°C weniger als 0,1 mg/l. Durch Zerstäubung des Wassers wird die Phasentrennung beschleunigt. Die ausgetriebenen Gase verlassen die Anlage mit dem Brüdendampf.